Wir informieren Sie gerne bei uns im VZB über die WAB Kurse 2-Phasen-Ausbildung.
Nach bestandener Prüfung können wir Sie im Fahrzentrum Lyss AG für die obligatorische Weiterbildung anmelden! ( Die passenden Daten aussuchen.)
Grundsatz Jedermann, der nach dem 1.Dezember 2005 einen Lernfahrausweis der Kategorie B (Auto) oder der Kategorie A (Motorrad) beantragt, muss nach der bestandenen Führerprüfung eine obligatorische Weiterbildung besuchen.
Obligatorische Weiterbildung Ausserdem muss jeder Neulenker obligatorisch während der Probezeit zwei je eintägige Weiterbildungskurse besuchen. Der erste Kurs, der sich inhaltlich mit praktischen Fahrübungen, dem Entstehen und den Folgen eines schweren Unfalls beschäftigt, sollte bereits innerhalb der ersten sechs Monaten deiner Fahrpraxis besucht werden. Der zweite Kurs, der sich mit ökonomischer Fahrweise und einer persönlichen und betreuten Fahrstilanalyse beschäftigt, sollte folgend bis Ende der Probezeit absolviert werden. Nach Ablauf der Probezeit und der Absolvierung der beiden Weiterbildungskurse wird die Zulassungsbehörde den unbefristeten Führerausweis auf Gesuch hin ausstellen.
Auto und /oder Motorrad Wer ungefähr zeitgleich die Motorrad- wie auch die Automobilführerprüfung absolviert, kann selbst entscheiden, ob er die 2-Phasenausbildung auf dem Motorrad oder auf dem Autosektor absolvieren will. Inhalt wie auch Kosten der Kurse sind identisch.
Die Kosten belaufen sich auf rund 330sfr. Pro Kurstag.
Es wird keine Kennzeichnung des Fahrzeugs eines Neulenkers (grünes L oder ähnliches stattfinden.)