Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Geltungsbereich

Diese allgemeinen Bedingungen gelten - soweit nicht schriftlich anders vereinbart - für alle Geschäftsbereiche der VZB GmbH. Sie werden mit der Anmeldung zum Unterricht, zu Kursen und Veranstaltungen (mündlich, schriftlich, telefonisch, via E-Mail, elektronisch via Homepage der VZB GmbH), oder mit dem Beginn der resp. dem Antritt zur Ausbildung als verbindlich anerkannt.

Soweit die Bedingungen keine expliziten Regelungen enthalten, gelten ergänzend die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechtes über den einfachen Auftrag (Art. 394 ff).


Tarife

Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen sind auf der Homepage www.vzb.ch aufgeführt. Sie können jederzeit und ohne Vorankündigung durch die VZB GmbH angepasst werden. Massgebend für die Verrechnung ist in jedem Fall der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültige Tarif.


Unterricht

Dauer
Eine Lektion dauert 45 Minuten und umfasst Begrüssung, Orientierung zur Zielsetzung, praktischen oder theoretischen Unterricht in der jeweiligen Kategorie, Besprechung des Unterrichtsverlaufs und der Zielerreichung, allfällige neue Terminvereinbarung, Verabschiedung.

Fahrunterricht
Lektionen beginnen und enden in der Regel am Sitz der Gesellschaft, Hans-Hugi-Strasse 2, Biel (Kat. A und B) oder bei unserem Ausbildungscenter an der Zürichstrasse, 5, Biel/Bözingen (Kat. C und D). Andere Treffpunkte sind zwischen Fahrlehrer/in und Schüler/in separat und explizit zu vereinbaren.
Lektionen, welche die VZB GmbH als Folge höherer Gewalt, technischer Defekte am Fahrzeug oder Streiks nicht erbringen kann, werden nicht verrechnet. Die Haftung der VZB GmbH für allfällig dadurch entstehende Kosten oder Schäden der Fahrschüler ist ausgeschlossen.

Ausschluss
Bei Zweifeln an der Fahr- respektive Unterrichtsfähigkeit der Fahrschüler, z.B. als Folge des Konsums von Alkohol, Drogen, Medikamenten, offensichtlicher Übermüdung oder Konzentrationsschwäche, kann der Unterricht (praktisch und/oder theoretisch) vom Fahrlehrer/in jederzeit unter Angabe des Grundes abgebrochen respektive die weitere Teilnahme an demselben verwehrt werden. Für diesen Fall erfolgt keinerlei Rückerstattung bereits bezahlter Lektionen oder Kursteile.

Ausweise/Bewilligungen
Die Fahrlehrer/innen der VZB GmbH verfügen über die zur Unterrichtserteilung notwendigen Ausweise und Bewilligungen, diese können von den Fahrschülern eingesehen werden. Fahrschüler/Kursbesucher sind verpflichtet, die zur Schulung/Unterrichtsteilnahme notwendigen Ausweise und Bewilligungen während des Unterrichtes auf sich zu tragen und auf Verlangen vorzuweisen. Bei Zuwiderhandlungen haftet die VZB GmbH nicht für die sich daraus für die Fahrschüler/Kursbesucher ergebenden Folgen.

Fahrzeug
Grundsätzlich wird der Fahrunterricht aus Gründen der Verkehrssicherheit auf zugelassenen Fahrschulfahrzeugen erteilt. Ausnahmen sind nach Absprache möglich. Für Lektionen auf privaten Fahrzeugen wird keine Reduktion auf den Tarifen (Ausnahme: Taxiausbildung) gewährt.

Absagen
Absagen für vereinbarte Lektionen und Kurse sind so früh als möglich, spätestens aber 24 Stunden respektive einen Arbeitstag vor dem vereinbarten Termin vorzunehmen. Nicht oder zu spät abgesagte Termine werden zum entsprechenden Tarif in Rechnung gestellt. Über Ausnahmen, z.B. aufgrund von Unfall/Erkrankung etc. entscheidet die Geschäftsleitung von Fall zu Fall.
Absagen können mündlich, telefonisch oder via SMS erfolgen, in jedem Fall gilt zur Bestimmung der Rechtzeitigkeit das Eintreffen der Meldung beim Fahrlehrer/bei der Fahrlehrerin respektive der VZB GmbH. Der Nachweis über die rechtzeitige Absage obliegt dem Kunden.
Für bezahlte Kurse "Nothelfer" oder "Verkehrskunde" gilt ergänzend, dass bei einer Absage aus wichtigen Gründen - der Entscheid darüber liegt bei der Geschäftsleitung der VZB GmbH - der Kurs oder ein Teil davon innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach dem ursprünglichen Termin nachgeholt respektive zu Ende besucht werden kann. Nach diesen 3 Monaten verfallen sämtliche Ansprüche auf Nachholung respektive Kursbesuch.

Organisation
Die VZB GmbH behält sich das Recht vor, Kurs und Veranstaltungen zu verschieben, zusammenzulegen oder zu annullieren; dies gilt insbesondere für den Fall, dass die von der VZB GmbH definierte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bereits angemeldete Personen geniessen für den neuen Termin Priorität zur Teilnahme. Bereits bezahlte Unterrichts-/Kursentgelte werden angerechnet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


Bezahlung / Rechnungsstellung

Für den Bezug von Waren und Dienstleistungen von der VZB GmbH gilt der Grundsatz der Barzahlung vor Leistungserbringung respektive unmittelbar danach. Äquivalent dazu werden Debit-Karten (EC-direct, Maestro, Postcard u.ä.) akzeptiert. Eine Bezahlung für Waren und Dienstleistungen mittels Kreditkarten ist nur mit VISA und MASTERCARD möglich; alle anderen Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Nach Absprache können Waren und Dienstleistungen von der VZB GmbH gegen Rechnung bezogen werden, dies gilt insbesondere für private Kunden mit Einsteigerpaketen oder Abonnementen, Firmenkunden und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung (inkl. Sozialversicherungen wie IV oder ALV). Es besteht kein Anspruch auf Rechnungsstellung. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung vermerkten Frist zu bezahlen. Nach dieser Frist ist ein Verzugszins von 5% p.a. zuzüglich Fr. 10.00 je erstellte Mahnung geschuldet.


Gutscheine Mc Donalds

Gutscheine von Mc Donalds können pro Person nur einmal eingelöst werden. Mehrere Gutscheine pro Person werden nicht akzeptiert.


Gutscheine

Als Gutscheine gelten die von der VZB GmbH gegen Entgelt und personalisiert abgegebenen Wertbons, bei diesen ist der Wert durch den Käufer frei wählbar.
Gutscheine sind grunsätzlich kumulierbar, wobei pro Dienstleistungseinheit (also z.B. Fahrstunde, CZV-Kurstag, Theoriepauschale, etc.) eine unbeschränkte Anzahl Gutscheine angerechnet werden kann.


Administrations- und Versicherungspauschale

Die VZB GmbH erhebt pro Schüler und Kategorie einmalig eine Administrations- und Versicherungspauschale. Die Höhe der Pauschale ist auf der Homepage www.vzb.ch geregelt.
Die Versicherungsdeckung erstreckt sich hierbei nur auf Fahrstunden, praktische Grundschulung für Roller/Motorräder und die praktische Prüfung. Ein weiter gehender Deckungsumfang besteht nicht.


Haftung

Schadenersatzansprüche gegen die VZB GmbH, deren Mitarbeiter und Hilfspersonen entstehen nur, wenn diese vorsätzlich oder grobfahrlässig einen Schaden verursacht haben. Die Haftung ist für diesen Fall auf den als Folge dieses vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Handelns resultierenden unmittelbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.


Besondere Bestimmungen

Die VZB GmbH behält sich das Recht vor, Anmeldungen einzelner Personen zum Unterricht/zu Kursen und Veranstaltungen unter Angabe von Gründen zu annullieren respektive zurückzuweisen, beispielsweise aufgrund noch unbezahlter Rechnungen für bisher bezogene Waren und Dienstleistungen.
Der Kunde/die Kundin nimmt ausdrücklich davon Kenntnis, dass die VZB GmbH sich das Recht vorbehält, Kursausweise, Kursbestätigungen, Registrierungen und Meldungen zuhanden von Behörden und Ämtern zurückzuhalten, solange das dafür der VZB GmbH vom Leistungsempfänger geschuldete Entgelt nicht bezahlt wurde.
Die Mitarbeitenden der VZB GmbH verpflichten sich, den theoretischen und praktischen Fahrunterricht gemäss den aktuellen, methodisch-didaktischen Regeln und Kenntnissen durchzuführen/zu erteilen. Die VZB GmbH übernimmt gegenüber dem Leistungsempfänger jedoch keinerlei Garantie hinsichtlich des Prüfungserfolges.
Rügt der Kunde/die Kundin gegenüber der Geschäftsleitung begründet die Qualität einer durch Mitarbeitende der VZB GmbH erbrachten Dienstleistung (z.B. Nichtbeachtung methodischer und didatktischer Standards), entscheidet die Geschäftsleitung über eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung bereits bezahlter Entgelte.


Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Für die Leistungen der VZB GmbH gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht. Zur Beurteilung sämtlicher sich aus den Geschäftsbeziehungen enstehenden Streitigkeiten ist das ordentliche Gericht am Sitz der Gesellschaft zuständig.

Verkehrsausbildungs-Zentrum Biel-Seeland GmbH

 

Lukas Duss
Inhaber

 


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