Lerne mit LKW-Anhängern fahren

 
 

Neu auch ab Delémont möglich!

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Der Lernfahrausweis wird Inhaber/innen der Führerausweiskategorie C ausgestellt. Es ist keine zusätzliche Theorieprüfung zu absolvieren. Auf Lernfahrten ist keine Begleitperson erforderlich (Ausnahme: Lehrlinge Strassentransportfachmann/frau). 

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  • Gesuch Lernfahrausweis

    Gesuch Lernfahrausweis Kategorie CE

    Bewerber um den Führerausweis der Kategorie C haben sich einer vertrauensärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Die Einladung wird nach Eingang des Gesuchs vom Strassenverkehrsamt zugestellt. Insgesamt dauert dies mindestens 3 Wochen. Der Lernfahrausweis für die Kat. CE (LKW mit Anhänger) kann gleichzeitig mit dem Ausweis für die Kat. C (LKW) bestellt werden.

    Lernfahrausweis beantragen
  • Fahrlehrer
  • Preise
    Fahrstunde

    Fr. 195.–

    • 1 Fahrstunde à 45 Minuten
    • Fahrlehrer nach Wahl
    • Treffpunkt in Biel/Bözingen oder Delémont
    • exkl. Administrations- und Versicherungsbeitrag von Fr. 100.– (einmalig)
    Abo für 10 Lektionen

    Fr. 1900.–

    • 10 Fahrstunden à 45 Minuten (nicht bezogene Lektionen werden zurückerstattet)
    • Gegen Vorauszahlung
    • Mit dem Abonnement für 10 Lektionen sparen Sie Fr. 50.–
    • Damit beträgt der Lektionenpreis Fr. 190.!
    Fehler beim Geburtstag
    Fehler beim Vornamen
    Fehler beim Nachnamen
    Fehler bei der Mobile nummer
    Fehler bei der Telefonnummer
    Fehler bei E-Mail
    Ja ich melde mich für die Fahrstunden an.
  • praktische Prüfung

    Informationen zur Prüfung

    Sobald Sie bereit für die praktische Prüfung sind, meldet der Fahrlehrer Sie beim Strassenverkehrsamt an. Die praktische Fahrprüfung dauert dann ca. 90 Minuten.

    Prüfungsfahrzeug
    Das Prüfungsfahrzeug muss entweder ein Sattelmotorfahrzeug oder eine Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Fahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit einer Länge von mindestens 7.50m sein. Sowohl das Sattelmotorfahrzeug als auch die Fahrzeugkombination müssen ein zulässiges Gesamtgewicht von mind. 21t, ein Betriebsgewicht von mind. 15t, eine Länge von mindestens 14m und eine Breite von mind. 2.30m aufweisen sowie eine Geschwindigkeit von 80km/h erreichen. Der Aufbau des Anhängers muss aus einem geschlossenen Körper bestehen der mind. so breit und hoch wie die Führerkabine ist.

  • weiterführende Ausbildung